-AchsLastVERWIEGUNG
-ALKOHOLTEST -Service
-VORTRAGs -Service
-??? und mehr ???
-BF2- + VLM- Service
§§ WICHTIGE WIEGE -REGELN §§
Da wir hier in Deutschland unzähligen
Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, Regeln etc.
unterliegen, gibt es natürlich auch beim WIEGEN
verschiedenste Regularien, welche
befolgt werden müssen,
befolgt werden sollten,
bzw.
befolgt werden können
(also nicht zwingend befolgt werden müssen).
Dazu gehören u.a. auch die gesetzlichen Vorgaben, dass
für unsere Achslast -Waage gemäß "MessEG"
Nachweise bezüglich der KONFIRMITÄT und/oder der
aktuellen EICHUNG für unsere Waage vorzuliegen haben.
!!! Unsere Waage hat selbstverständlich alle diese
Nachweise, die auf dem aktuellen Stand sind !!!
HIER EIN WICHTIGER HINWEIS:
Wir haben es uns bei jedem (!) durchzuführenden WIEGE -Vorgang zum Standard
gemacht, alle hier nachfolgend erwähnten Regel -Zusammenfassungen zu
befolgen, da die darin enthaltenden Wiege -Standards ebenso für alle
behördlichen Exekutiv -Organe ( Polizei, etc. ) hier in Deutschland
absolut bindend sind !!
Dies ist daher auch der von uns absolut gewollte Wiege -Standard !!
Diese Standards sind in der Bedienungsanleitung unseres
Waagen- Herstellers HEANNI ,
im polizeilichen "AG VPA -Leitfaden",
sowie in den "Leitlinien" der jeweils aktuellen Fassung der
"Wägebroschüre des "B.T.E."
"BTE - Gewerkschaft Mess- und Eichwesen im DBB Beamtenbund und Tarifunion"
zusammenfassend festgeschreiben !!
Erläuterungen zur ...
"BTE - Gewerkschaft Mess- und Eichwesen im DBB Beamtenbund und Tarifunion"
Der Regelermittlungsausschuss (REA) nach § 46 des deutschen Mess- und Eichgesetzes ermittelt auf Grundlage des
aktuellen Standes der Technik Regeln, Erkenntnisse und technische Spezifikationen für Messgeräte, für Verfahren der
Konformitätsbewertung und für Personen, die Messgeräte oder Messwerte verwenden.
Diesem Ausschuss gehören die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ( PTB ), die zuständigen Behörden der Länder,
die Konformitäts- Bewertungs- Stellen, staatlich anerkannte Prüfstellen, Wirtschaftsverbände und Verbraucherverbände
an. Der Regelermittlungsausschuss ist bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) eingerichtet, die den Vorsitz
und die Geschäftsstelle führt.
Dies alles ist in der jeweils aktuellen Wägebroschüre des "B.T.E." zusammenfassend praxisnah dargestellt und hat somit
den verdienten Stellenwert eines regulierenden Leitfadens.
Daher wird auf unseren Wiege -Noten bzw.
Wiege -Ausdrucken auch der nachfolgende
Hinweis entsprechend sinngemäß vermerkt:
>> "B.T.E. und AG VPA -LEITFADEN der Polizei" wurden beachtet !! <<
ABER: Es kann allerdings im Einzelfall durchaus passieren, dass der
gewählte Wiegeplatz bzw. die Wiegeart aus ganz spezifischen Gründen
dem zuvor genannten "B.T.E. und AG VPA -LEITFADEN der Polizei" -Standard
NICHT entspricht.
Dieses wird auf der Wiegenote dann entsprechend mit "NEIN" vermerkt !!
Verwiegungen werden durch uns DEFINITIV NICHT durchgeführt, wenn
diese mit der Bedienungsanleitung unseres Waagen- Herstellers
NICHT KONFORM GEHEN bzw. dieses zu erwarten ist !!
Nachverwiegungen aufgrund einer vorhergehenden Polizeikontrolle
mit damit verbundener Untersagung der Weiterfahrt werden
AUSNAHMSLOS (!!!)
entsprechend dem o.g. "B.T.E. und AG VPA -LEITFADEN der Polizei" -Standard
durchgeführt.
Dies alles, im Zusammenwirken mit unserer
Fach -Kompetenz speziell für Achslast -Verwiegungen,
summiert sich damit für SIE zum
allerhöchsten WIEGE -Standard, den SIE
- unseres Wissens einmalig in ganz DEUTSCHLAND -
nur hier bei uns finden !!!
Wir sind der festen Überzeugung, dass unsere
Auftraggeber genau diesen TOP- Qualitäts- Standard
erwarten, um genau IHREN TOP- Qualitäts- Ansprüchen
vollständig gerecht zu werden.
Frei nach dem Motto:
NUR DAS BESTE IST GERADE GUT GENUG für SIE !!
>> Ihr SPEDITIONS-SERVICE-SIEVERN ( U.Kraatz ) <<
P.S.:
Unsere aktuellen Eichscheine bzw. Konfirmitäts-Bescheinigungen sind bis
zum jeweiligen Jahresende gültig.
Bei Bedarf können unsere Kunden diese bei uns natürlich direkt anfordern.

ANMERKUNGEN in Sachen DYNAMISCHEr VERWIEGUNG:
Nachfolgend einige Anmerkungen zur DYNAMISCHEN VERWIEGUNG:
Dynamische Verwiegungen sind mit der von uns genutzten Waage (Haenni WL 104) technisch möglich und funktionieren auch tadellos.
Hierzu wird mit dem zu wiegenden Fahrzeug im Schritt-Tempo mit allen Fahrzeug-Achsen über die Waage gefahren und die Waage und
ihre Software stellen letztlich dar, welche Achslasten und welches Gesamtgewicht bei dem "hier auf die Schnelle" verwogenen Fahrzeug
vorliegen.
Zur Genauigkeit ist hier zu sagen, dass die Genauigkeit im Vergleich zur STATISCHEN VERWIEGUNG kaum zu unterscheiden ist.
Leider sieht die DEUTSCHE JUSTIZ (also die deutschen Gerichte) dies (noch) nicht so ...
Hoffentlich wird dies in der Zukunft ggf. durch die B.T.E. (irgendwann einmal) mit sogenannten Massen-Testungen bzw. Reihen-
verwiegungen entsprechend durchgetestet und dann (hoffentlich) auch durch die hiesige Justiz anerkannt.
Das ist allerdings noch ZukunftsMusik.
Daher sind (leider) zur Zeit ausschließlich nur STATISCHE VERWIEGUNGEN gerichtsfest und werden auch nur in dieser Form von der
Deutschen Justiz anerkannt. Dementsprechend wird von uns grundsätzlich nur standard-gemäß mit der STATISCHEN VERWIEGUNG
gearbeitet.
Die deutsche Polizei nutzt die technische Möglichkeit der DYNAMISCHEN VERWIEGUNG mittels dieser Waage (Haenni WL104) übrigens
hier und da auch, um eine sogenannte VOR-SELEKTIONEN von Fahrzeugen durchzuführen, die somit zu Verdachtsfällen werden können,
die dann anschließend nochmals, und dann STATISCH VERWOGEN werden müssen, damit GERICHTLICH VORWERFBARE WIEGEERGEBNISSE
dieser Fahrzeuge vorliegen.
Bei einer solchen VOR-SELEKTION ist ein DYNAMISCH zu wiegendes Fahrzeug technisch gesehen deutlich schneller zu verwiegen, als es
durch die STATISCHE VERWIEGUNG durchgeführt werden kann.
Aus den genannten Gründen erwartet die Polizei bei Nachverwiegungen durch uns grundsätzlich IMMER, dass wir ebenfalls eine STATISCHE VERWIEGUNG durchführen.
Daher arbeiten wir auch entsprechend so !!
Ihr
SPEDITIONS SERVICE SIEVERN - Udo Kraatz