ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Auftraggeber des

SPEDITIONS SERVICE SIEVERN – Udo Kraatz,

Sieverner See 114

D-27607 Geestland

… nachstehend Auftragnehmer genannt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

Der Auftraggeber erkennt an, dass ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SPEDITIONS SERVICE SIEVERN – Udo Kraatz gelten.

  1. Der Auftragnehmer ist Dienstleister und stellt bzw. erfüllt die von ihm angebotenen Dienstleistungen für den Auftraggeber in dessen Auftrag.
  2. Die Auftraggeber erkennen an, dass der Auftragnehmer nur dann vollständige und zufriedenstellende Dienstleistungen ausführen kann, wenn die Auftraggeber dem Auftragnehmer zuvor vollständige und richtige Informationen für die beabsichtigten Dienstleistung zur Verfügung gestellt hat. Darüber hinaus hat der Auftraggeber den Abgangs- und Zielort bzw. Dienstleistungsort genau anzugeben sowie das beabsichtigte Transportdatum.
  3. Es sind insbesondere in Sachen Verwiegungen die BESONDEREN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu beachten.

Bei eventuell zu erstellenden Genehmigungen etc. ist die dafür benötigte Zeit angemessen zu berücksichtigen. Bei kurzfristigeren Anträgen und Informationserteilung kann nicht sichergestellt werden, dass die ggf. erforderliche behördliche Erlaubnis/Ausnahme rechtzeitig vor beabsichtigtem Transportdatum erteilt werden kann.

Wenn es sich um behördliche Genehmigungen handelt, kann der Auftragnehmer generell keine Haftung dafür übernehmen, dass die Erlaubnis wie beantragt nach Art und Umfang oder nur mit Einschränkungen erteilt wird.

Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die beantragte Erlaubnis/Ausnahme fristgerecht erteilt zu bekommen. Sie hat allerdings keinen Einschluss darauf, ob die zuständige Straßenverkehrsbehörde rechtzeitig die Erlaubnis erteilt.

Im Falle der Erteilung der Erlaubnis/Ausnahme wird der Auftragnehmer den Erlaubnis-Bescheid unverzüglich an den Auftraggeber per PDF-Datei übersenden. Die Übersendung erfolgt in der Regel als E-Mail. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sofort die Richtigkeit der in dem Bescheid angegebenen Daten etc. zu überprüfen und evtl. Unrichtigkeiten oder Unstimmigkeiten zumindest einen vollen Arbeitstag vor Transportbeginn dem Auftragnehmer mitzuteilen, damit er in die Lage versetzt wird, ggf. entsprechende Berichtigungen und Ergänzungen zu beantragen.

Äußert der Auftraggeber innerhalb der vorgenannten Frist keine Bedenken, Anregungen oder Änderungswünsche ist die Leistung des Auftragnehmers vertragsgemäß erbracht. Dies erkennt der Auftraggeber ausdrücklich an.

Soweit durch die Dienstleistung des Auftragnehmers Schäden (gleich welcher Art/Umfang) entstehen, verpflichten wir uns als Auftraggeber für Schäden an Straßen und deren Einrichtungen sowie  an Eisenbahnanlagen, Eisenbahnfahrzeugen, sonstigen Eisenbahngegenständen und Grundstücken aufzukommen und Straßenbaulastträger, Polizei, Versicherungspflichtige und Eisenbahnunternehmer von Ersatzansprüchen Dritter, die aus diesen Schäden hergeleitet werden, freizustellen. Wir stellen gleichzeitig die Auftragnehmerin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er vor Durchführung des Transportes dem Auftragnehmer eine Bescheinigung vorzulegen hat, in der der Auftraggeber als transportdurchführendes Unternehmen/Personal bestätigt, den Inhalt des Bescheides einschließlich aller Bedingungen und Auflagen zur Kenntnis genommen zu haben.

Der Auftragnehmer haftet für eigene Fehler nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, jegliche weitere Haftungsansprüche gegenüber des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.

Generell von der Haftung sind ausgeschlossen: Standzeiten des Transportes inkl. Personalkosten und Kosten für Begleitfahrzeuge, etc. oder anderer Kosten.

 

Es gelten in Sachen VERWIEGUNGEN ganz besonders die hierfür vorliegenden besonderen Geschäftsbedingungen, die durch den Auftraggeber zu beachten sind.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist immer das Amtsgericht Geestland.

 

 

Speditions Service Sievern

-Udo Kraatz-

 

01.05.2025