-mobile Achslast -VERWIEGUNG

-BF2- + VLM etc. -Service

-ALKOHOLTEST -Service

-??? und mehr ???

 

§§  WICHTIGE WIEGE -REGELN  §§

Da wir hier in Deutschland unzähligen Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, Regeln etc. unterliegen, gibt

es natürlich auch beim WIEGEN verschiedenste Regularien, welche

befolgt werden müssen

befolgt werden sollten,

bzw.

befolgt werden können.

(also nicht zwingend befolgt werden müssen)

Dazu gehören u.a. auch die gesetzlichen Vorgaben, dass für unsere Achslast-Waage 

gemäß "MessEG" Nachweise bezüglich der KONFIRMITÄT und/oder der aktuellen 

EICHUNG für unsere Waage vorzuliegen haben.

!!! Unsere Waage hat selbstverständlich alle diese Nachweise, die auch aktuell sind !!!

AKTUELL: 

Unsere Waage wurde (am 03.11.2025) durch das Eichamt (M.E.N. Niedersachsen in Hannover)

geprüft und somit neu GEEICHT BIS ENDE 2026 !!!

 

 

HIER EIN WICHTIGER HINWEIS:

Wir haben es uns bei jedem (!) durchzuführenden WIEGE -Vorgang zum Standard gemacht,

ALLE hier nachfolgend erwähnten Regel-Zusammenfassungen zu befolgen, da die darin

enthaltenden Wiege -Standards ebenso für alle behördlichen Exekutiv -Organe (Polizei,

BALM, etc.) hier in Deutschland rechtlich bindend sind !! 

Diese Standards sind in der 

Bedienungsanleitung unseres Waagen- Herstellers HEANNI 

im polizeilichen "AG VPA -Leitfaden"

sowie in  den "Leitlinien" der jeweils aktuellen Fassung der "Wägebroschüre des "B.T.E."

zusammenfassend festgeschreiben !!

"BTE - Gewerkschaft Mess- und Eichwesen im DBB Beamtenbund und Tarifunion"

 


Dies ist daher auch der von uns absolut gewollte Wiege -Standard !!

 

Daher wird auf unseren Wiege -Ausdrucken auch der

nachfolgende Hinweis entsprechend sinngemäß vermerkt:

 

>> "B.T.E. und AG VPA -LEITFADEN der Polizei" wurden beachtet !! <<

 

 

 

 

ABER:

Es kann allerdings im Einzelfall durchaus passieren, dass der gewählte

Wiegeplatz bzw. die Wiegeart aus ganz spezifischen Gründen dem zuvor

genannten "B.T.E. und AG VPA -LEITFADEN der Polizei" -Standard NICHT

entspricht.

Dieses wird auf der Wiegenote dann aber entsprechend AUSDRÜCKLICH vermerkt !!

 

Verwiegungen werden jedoch durch uns

(!!!)  DEFINITIV NIEMALS  (!!!)

durchgeführt, wenn diese mit der Bedienungsanleitung

unseres Waagen- Herstellers HAENNI

NICHT KONFORM GEHEN oder dieses zu erwarten ist !!

 

Nachverwiegungen

aufgrund einer vorhergehenden Polizeikontrolle

mit damit verbundener Untersagung

der Weiterfahrt werden

AUSNAHMSLOS (!!!) 

entsprechend dem oben genannten 

"B.T.E.  und  AG VPA -LEITFADEN der Polizei"

-Standard 

durchgeführt.

Gleiches gilt auch bei polizeilich angeordneter Verwiegung, 

wenn z.B. ein WiegeNachweis durch die Polizei -sozusagen

als Voraussetzung für die Abfahrt eines Transportes - gefordert

wird.

 

 

 

Dies alles, im Zusammenwirken mit unserer fachlichen Kompetenz

speziell für AchsLast -Verwiegungen, summiert sich damit

für SIE zum allerhöchsten WIEGE -Standard, den SIE

- unseres Wissens EINMALIG IN GANZ DEUTSCHLAND - 

nur hier bei uns finden werden !!!

 

 

Wir sind der festen Überzeugung, dass unsere Auftraggeber genau

diesen TOP -Qualität -Standard von uns erwarten, um genau deren

eigenen TOP -Qualitäts -Ansprüchen vollständig gerecht zu werden.

Frei nach dem Motto:

NUR DAS BESTE IST GERADE GUT GENUG für SIE !!

 

>> Ihr SPEDITIONS-SERVICE-SIEVERN ( U.Kraatz ) <<

 

P.S.:

Unsere aktuellen Eichscheine sind alle gültig !!

Bei Bedarf können unsere Kunden diese bei uns natürlich direkt anfordern.




Informative ERLÄUTERUNGEN zur ...

"BTE - Gewerkschaft Mess- und Eichwesen im DBB Beamtenbund und Tarifunion"

Der Regelermittlungsausschuss (REA) nach § 46 des deutschen Mess- und Eichgesetzesermittelt auf Grundlage

des aktuellen Standes der Technik Regeln, Erkenntnisse und technische Spezifikationen für Messgeräte, für

Verfahren der Konformitätsbewertung und für Personen, die Messgeräte oder Messwerte verwenden.

Diesem Ausschuss gehören Vertreter der Physikalisch-Technische Bundesanstalt ( PTB ), der zuständigen

Behörden der Länder, der Konformitäts-Bewertungs- Stellen, staatlich anerkannte Prüfstellen, Wirtschaftsverbände

und Verbraucherverbände an. 

Der Regelermittlungsausschuss ist bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) eingerichtet, die den

Vorsitz und die Geschäftsstelle führt.

Dies alles ist in der jeweils aktuellen Wägebroschüre des "B.T.E." zusammenfassend praxisnah dargestellt und

hat somit den verdienten Stellenwert eines regulierenden Leitfadens.

Einige ANMERKUNGEN...

in Sachen STATISCHE und DYNAMISCHE VERWIEGUNG:

 

Was ist eine DYNAMISCHE VERWIEGUNG:

Das zu wiegende Fahrzeug fährt im "Schritttempo" über die Waage und die Waage und deren Software stellen

Achslasten und Gesamtgewicht fest. Dies wird entsprechend im Wiege-Ausdruck dargestellt.

 

Was ist eine STATISCHE VERWIEGUNG:

Das zu wiegende Fahrzeug fährt Achse für Achse (sozusagen STEP BY STEP) über die Waage und der Wäger muss

die Waage bei jeder Achse manuell betätigen, nachdem durch den Wäger jeweils die auf der Waage korrekt zu

stehende Achse und deren Reifen/Räder kontrolliert wurde.

Die Waage und deren Software errechnet dann aus den zuvor festgestellten Achslasten und dem Gesamt-Gewicht

automatisch die gesetzlichen Toleranzabzüge und gibt dann zwei Wiege-Ergebnisse auf einem Wiegeausdruck

aus:

1.) mit ToleranzAbzug = für die Polizei / das Gericht das letztlich VORWERFBARE GEWICHT.

2.) ohne ToleranzAbzug = für die Polizei genau das Gewicht, welches für die Erlaubnis zur Weiterfahrt relevant ist.

 

Dynamische Verwiegungen sind mit der von uns genutzten Waage (Haenni WL 104) also technisch möglich und

funktionieren auch tadellos. Zur Wiege-Genauigkeit ist hier zu sagen, dass die Genauigkeit im Vergleich zur

STATISCHEN VERWIEGUNG tatsächlich kaum zu unterscheiden ist. Leider sieht die DEUTSCHE JUSTIZ (also die

deutschen Gerichte) dies (noch) nicht so... Hoffentlich wird dies in der Zukunft ggf. durch die B.T.E. (irgendwann

einmal) mit sogenannten Massen-Testungen bzw.  Reihenverwiegungen entsprechend durchgetestet und dann

(hoffentlich) auch durch die hiesige Justiz anerkannt. Das ist leider noch Zukunfts-Musik.

 

Daher sind zur Zeit ausschließlich STATISCHE VERWIEGUNGEN gerichtsfest und werden auch nur in dieser Form

von der Deutschen Justiz anerkannt. Dementsprechend wird von uns grundsätzlich auch nur standard-gemäß

mit der STATISCHEN VERWIEGUNG gearbeitet.

 

 

Die deutsche Polizei nutzt die technische Möglichkeit der DYNAMISCHEN VERWIEGUNG bei einer solchen Waage

(Haenni WL104) übrigens hier  und da auch, um eine sogenannte VOR-SELEKTIONEN von Fahrzeugen durchzuführen,

die somit zu Verdachtsfällen werden  könn(t)en, die dann anschließend nochmals, und dann jedoch wieder

STATISCH VERWOGEN werden müssen ... damit GERICHTLICH VORWERFBARE WIEGEERGEBNISSE dieser Fahrzeuge

vorliegen.

 

Bei einer solchen VOR-SELEKTION ist ein DYNAMISCH zu wiegendes Fahrzeug technisch und zeitlich gesehen

deutlich schneller zu verwiegen, als es durch die STATISCHE VERWIEGUNG durchgeführt werden kann.

 

 

Aus den genannten Gründen wird seitens der Polizei erwartet, dass bei

behördlich geforderten Verwiegungen (zumeist bei Nachverwiegungen)

dass durch uns grundsätzlich IMMER, dass Nachverwiegungen als 

STATISCHE VERWIEGUNG durchzuführen sind !!

DAHER ARBEITEN WIR AUCH NUR SO !!

 

 

"merkwürdige" Wiegeergebnisse bei mehrfach nacheinander durchgeführten VERWIEGUNGEN:

Rein pysikalisch-technisch ist es nahezu unmöglich (!!!), dass bei z.B. zwei unmittelbar aufeinander folgenden

Verwiegungen bei offensichtlich identischen Wiege- Bedingungen auch zu 100% identische Wiege- Ergebnisse

erzielt werden.

Hier haben jedoch diverse Parameter z.B. des zu wiegenden Fahrzeuges pysikalisch- technisch bedingte Ursachen,

die fast immer dazu führen, dass 100% identische Wiegeergebnisse sich eigentlich grundsätzlich nie wiederholen.

Vorhandene Abweichungen bleiben hierbei jedoch grundsätzlich im Mess- Toleranz- Bereich der Waage.

Das erklärt letztlich auch die Mess- Toleranz, die (auch unsere Waage) durch seine Software bei STATISCHEN

VERWIEGUNGEN schon automatisch abgezogen wird und z.B. durch die Polizei zu Gunsten des jeweils zu wiegenden

Fahrzeuges gewährt wird.

 

 

Ihr

SPEDITIONS SERVICE SIEVERN - U. Kraatz