Unsere Vor-Ort- Service-Dienstleistungen:
mobile AchsLast -VERWIEGUNG
VLM = Schilder -DIENST
-BF2- und Beifahrer- Begleit-SERVICE
Strecken -Sondierung / -Erkundung
-ALKOHOLTEST -Service
-??? und mehr ???
§§ WICHTIGE WIEGE -REGELN §§
Da wir hier in Deutschland unzähligen Gesetzen, Vorschriften,
Verordnungen, Regeln etc. unterliegen, gibt es natürlich
auch beim WIEGEN verschiedenste Regularien, welche
befolgt werden können,
befolgt werden sollten,
(also nicht zwingend befolgt werden müssen !!)
oder tatsächlich
befolgt werden müssen.
Dazu gehören u.a. auch die gesetzlichen Vorgaben, dass für
unsere Achslast -Waage gemäß "MessEG" Nachweise bezüglich
der sogenannten KONFIRMITÄT und/oder der aktuellen
EICHUNG für unsere Waage vorzuliegen haben.
!!! Unsere Waage hat selbstverständlich alle diese Nachweise, die auch aktuell sind !!!
AKTUELL (Jan.2026):
Unsere Waage wurde durch das Eichamt (M.E.N. Niedersachsen in Hannover)
geprüft und somit neu GEEICHT BIS ENDE 2026 !!!
HIER EIN WICHTIGER HINWEIS:
Wir haben es uns bei jedem (!) durchzuführenden WIEGE -Vorgang
zum Standard gemacht, ALLE hier nachfolgend erwähnten
Regel -Zusammenfassungen zu befolgen, da die darin enthaltenden
Wiege -Standards ebenso für alle behördlichen Exekutiv -Organe
(Polizei, BALM, etc.) hier in Deutschland rechtlich bindend sind !!
Diese Standards sind in der
Bedienungsanleitung unseres Waagen- Herstellers HEANNI ,
im polizeilichen "AG VPA -Leitfaden",
sowie in den "Leitlinien" der jeweils aktuellen Fassung der
"Wägebroschüre des "B.T.E." zusammenfassend festgeschreiben !!
"BTE - Gewerkschaft Mess- und Eichwesen im DBB Beamtenbund und Tarifunion"
Dies ist der von uns absolut gewollte Wiege -Standard !!
Daher wird auf unseren Wiege -Ausdrucken auch der
nachfolgende Hinweis entsprechend vermerkt:
>> "B.T.E. und AG VPA -LEITFADEN der Polizei" wurden beachtet !! <<
ABER:
Es kann allerdings im Einzelfall durchaus passieren, dass der gewählte
Wiegeplatz bzw. die durchzuführende Wiegeart aus ganz spezifischen
Gründen dem zuvor genannten
"B.T.E. und AG VPA -LEITFADEN der Polizei" -Standard
NICHT
entspricht.
Dieses wird auf der Wiegenote entsprechend vermerkt !!
Verwiegungen werden jedoch durch uns
(!!!) DEFINITIV NIEMALS (!!!)
durchgeführt, wenn diese mit der
Bedienungsanleitung unseres
Waagen- Herstellers HAENNI
NICHT KONFORM GEHEN oder
dieses zu erwarten ist !!
Nachverwiegungen aufgrund einer
vorhergehenden Polizeikontrolle
und damit verbundener
Untersagung der Weiterfahrt
werden durch uns
AUSNAHMSLOS (!!!)
entsprechend dem oben genannten
"B.T.E. und AG VPA -LEITFADEN der Polizei"
-Standard
durchgeführt.
Gleiches gilt auch bei polizeilich angeordneter
Präventiv -Verwiegungen, wenn z.B.
ein WiegeNachweis durch die
Genehmigungsbehörde oder die Polizei
-sozusagen als Voraussetzung für die Abfahrt eines Transportes-
gefordert wird.
Dies alles, im Zusammenwirken mit unserer
fachlichen Kompetenz, speziell für
AchsLast -Verwiegungen,
summiert sich damit für SIE
zum aller höchsten WIEGE -Standard, den SIE
-unseres Wissens EINMALIG IN GANZ DEUTSCHLAND-
NUR HIER BEI UNS FINDEN !!!
Wir sind der festen Überzeugung, dass
unsere Auftraggeber genau diesen
TOP -Qualität -Standard von uns erwarten,
um genau deren eigenen TOP -Qualitäts -Ansprüchen
vollständig gerecht zu werden.
Frei nach unserem Motto:
NUR DAS BESTE IST GERADE GUT GENUG - für SIE !!
>> Ihr SPEDITIONS-SERVICE-SIEVERN - U. Kraatz <<
P.S.:
Unsere aktuellen Eichscheine können unsere Kunden bei uns natürlich direkt anfordern.
Informative ERLÄUTERUNGEN zur ...
"BTE - Gewerkschaft Mess- und Eichwesen im DBB Beamtenbund und Tarifunion"
Der Regelermittlungsausschuss (REA) nach § 46 des deutschen Mess- und Eichgesetzesermittelt auf Grundlage
des aktuellen Standes der Technik Regeln, Erkenntnisse und technische Spezifikationen für Messgeräte, für
Verfahren der Konformitätsbewertung und für Personen, die Messgeräte oder Messwerte verwenden.
Diesem Ausschuss gehören Vertreter der Physikalisch-Technische Bundesanstalt ( PTB ), der zuständigen
Behörden der Länder, der Konformitäts -Bewertungs -Stellen, staatlich anerkannte Prüfstellen, Wirtschaftsverbände
und Verbraucherverbände an.
Der Regelermittlungsausschuss ist bei der Physikalisch -Technischen Bundesanstalt (PTB) eingerichtet, die den
Vorsitz und die Geschäftsstelle führt.
Dies alles ist in der jeweils aktuellen Wägebroschüre des "B.T.E." zusammenfassend praxisnah dargestellt und
hat somit den verdienten Stellenwert eines regulierenden Leitfadens.
Einige ANMERKUNGEN...
in Sachen STATISCHE und DYNAMISCHE VERWIEGUNG:
Was ist eine DYNAMISCHE VERWIEGUNG:
Das zu wiegende Fahrzeug fährt im "Schritttempo" über die Waage. Die Waage und deren Software
stellen Achslasten und Gesamtgewicht fest. Dies wird entsprechend im Wiege-Ausdruck dargestellt.
Was ist eine STATISCHE VERWIEGUNG:
Das zu wiegende Fahrzeug fährt Achse für Achse (sozusagen STEP BY STEP) über die Waage und der
Wäger muss die Waage bei jeder Achse manuell betätigen, nachdem durch den Wäger jeweils die
auf der Waage korrekt zu stehende Achse und deren Reifen/Räder kontrolliert wurde.
Die Waage und deren Software errechnet dann aus den zuvor festgestellten Achslasten und dem
Gesamt-Gewicht automatisch die gesetzlichen Toleranzabzüge und gibt dann zwei Wiege-Ergebnisse
auf einem Wiegeausdruck aus:
1.) mit Toleranz-Abzug = für die Polizei / das Gericht das letztlich VORWERFBARE GEWICHT.
2.) ohne Toleranz-Abzug = für die Polizei genau das TATSÄCHLICHE GEWICHT, welches für die Erlaubnis
zur Weiterfahrt relevant ist.
Für unsere Kunden ist es zunächst meist wichtig, das TATSÄCHLICHE GEWICHT zu erfahren.
Sie möchten sozusagen SICHER = SAFE fahren.
Dies ist dann aus KUNDEN-Sicht zumeist das festgestellte Gewicht OHNE Mess-Toleranz-Abzug.
Doch das ist EIGENTLICH FALSCH !!!
SICHER = SAFE fahren unser Kunden eigentlich nur, wenn deren Fahrzeug-Gewichte OHNE TOLERANZ-
ABZUG gerade noch stimmig mit den erlaubten Maximal-Gewichten passen !!!
Dynamische Verwiegungen sind mit der von uns genutzten Waage (Haenni WL 104) also technisch
möglich und funktionieren auch tadellos. Zur Wiege-Genauigkeit ist hier zu sagen, dass die Genauigkeit
im Vergleich zur STATISCHEN VERWIEGUNG tatsächlich kaum zu unterscheiden ist.
Leider sieht die DEUTSCHE JUSTIZ (also die deutschen Gerichte) dies (noch) nicht so...
Hoffentlich wird dies in der Zukunft ggf. durch die B.T.E. (irgendwann einmal) mit sogenannten Massen-
Testungen bzw. Reihen-Test-Verwiegungen entsprechend durchgetestet und dann (hoffentlich) auch
durch die hiesige Justiz anerkannt. Das ist leider noch Zukunfts-Musik.
Daher sind zur Zeit ausschließlich STATISCHE VERWIEGUNGEN gerichtsfest und werden auch nur in dieser
Form von der Deutschen Justiz anerkannt.
Dementsprechend wird von uns grundsätzlich auch nur standard-mäßig mit der STATISCHEN VERWIEGUNG
gearbeitet.
Die deutsche Polizei nutzt die technische Möglichkeit der DYNAMISCHEN VERWIEGUNG bei einer solchen
Waage (Haenni WL104) übrigens hier und da auch, um eine sogenannte VOR-SELEKTIONEN von Fahrzeugen
durchzuführen, die somit zu Verdachtsfällen werden könn(t)en, die dann anschließend nochmals, und
dann jedoch wieder STATISCH VERWOGEN werden müssen ... damit GERICHTLICH VORWERFBARE WIEGE-
ERGEBNISSE ... dieser Fahrzeuge vorliegen.
Bei einer solchen VOR-SELEKTION ist ein DYNAMISCH zu wiegendes Fahrzeug technisch und zeitlich
gesehen deutlich schneller zu verwiegen, als es durch die STATISCHE VERWIEGUNG durchgeführt werden
kann.
Aus den genannten Gründen wird seitens der Polizei erwartet,
dass bei behördlich geforderten Verwiegungen (zumeist bei
Nachverwiegungen) durch uns IMMER, dass Nachverwiegungen
als STATISCHE VERWIEGUNG durchzuführen sind !!
DAHER ARBEITEN WIR AUCH NUR SO !!
offene Frage:
"merkwürdige" Wiegeergebnisse bei mehrfach nacheinander durchgeführten VERWIEGUNGEN:
Rein physikalisch -technisch ist es nahezu unmöglich (!!!), dass bei z.B. zwei unmittelbar aufeinander
folgenden Verwiegungen bei offensichtlich identischen Wiege- Bedingungen auch zu 100% identische
Wiege -Ergebnisse erzielt werden.
Hier haben diverse Parameter z.B. des zu wiegenden Fahrzeuges physikalisch -technisch bedingte
Ursachen, die fast immer dazu führen, dass 100% identische Wiegeergebnisse sich eigentlich
grundsätzlich nie wiederholen.
Vorhandene Abweichungen bleiben hierbei jedoch grundsätzlich im Mess -Toleranz -Bereich der
Waage. Das erklärt letztlich auch die Mess -Toleranz, die (auch unsere Waage) durch seine Software
bei STATISCHEN VERWIEGUNGEN schon automatisch abgezogen wird und z.B. durch die Polizei zu
Gunsten des jeweils zu wiegenden Fahrzeuges gewährt wird.
Ihr
SPEDITIONS SERVICE SIEVERN - U. Kraatz