-mobile Achslast -VERWIEGUNG
-BF2- + VLM etc. -Service
-ALKOHOLTEST -Service
-??? und mehr ???
§§ WICHTIGE WIEGE -REGELN §§
Da wir hier in Deutschland unzähligen Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, Regeln etc. unterliegen, gibt
es natürlich auch beim WIEGEN verschiedenste Regularien, welche
befolgt werden müssen,
befolgt werden sollten,
bzw.
befolgt werden können.
(also nicht zwingend befolgt werden müssen)
Dazu gehören u.a. auch die gesetzlichen Vorgaben, dass für unsere Achslast-Waage
gemäß "MessEG" Nachweise bezüglich der KONFIRMITÄT und/oder der aktuellen
EICHUNG für unsere Waage vorzuliegen haben.
!!! Unsere Waage hat selbstverständlich alle diese Nachweise, die auch aktuell sind !!!
AKTUELL:
Unsere Waage wurde (am 03.11.2025) durch das Eichamt (M.E.N. Niedersachsen in Hannover)
geprüft und somit neu GEEICHT BIS ENDE 2026 !!!
HIER EIN WICHTIGER HINWEIS:
Wir haben es uns bei jedem (!) durchzuführenden WIEGE -Vorgang zum Standard gemacht,
ALLE hier nachfolgend erwähnten Regel-Zusammenfassungen zu befolgen, da die darin
enthaltenden Wiege -Standards ebenso für alle behördlichen Exekutiv -Organe (Polizei,
BALM, etc.) hier in Deutschland rechtlich bindend sind !!
Diese Standards sind in der
Bedienungsanleitung unseres Waagen- Herstellers HEANNI ,
im polizeilichen "AG VPA -Leitfaden",
sowie in den "Leitlinien" der jeweils aktuellen Fassung der "Wägebroschüre des "B.T.E."
zusammenfassend festgeschreiben !!
"BTE - Gewerkschaft Mess- und Eichwesen im DBB Beamtenbund und Tarifunion"
Dies ist daher auch der von uns absolut gewollte Wiege -Standard !!
Daher wird auf unseren Wiege -Ausdrucken auch der
nachfolgende Hinweis entsprechend sinngemäß vermerkt:
>> "B.T.E. und AG VPA -LEITFADEN der Polizei" wurden beachtet !! <<
ABER:
Es kann allerdings im Einzelfall durchaus passieren, dass der gewählte
Wiegeplatz bzw. die Wiegeart aus ganz spezifischen Gründen dem zuvor
genannten "B.T.E. und AG VPA -LEITFADEN der Polizei" -Standard NICHT
entspricht.
Dieses wird auf der Wiegenote dann aber entsprechend AUSDRÜCKLICH vermerkt !!
Verwiegungen werden jedoch durch uns
(!!!) DEFINITIV NIEMALS (!!!)
durchgeführt, wenn diese mit der Bedienungsanleitung
unseres Waagen- Herstellers HAENNI
NICHT KONFORM GEHEN oder dieses zu erwarten ist !!
Nachverwiegungen
aufgrund einer vorhergehenden Polizeikontrolle
mit damit verbundener Untersagung
der Weiterfahrt werden
AUSNAHMSLOS (!!!)
entsprechend dem oben genannten
"B.T.E. und AG VPA -LEITFADEN der Polizei"
-Standard
durchgeführt.
Gleiches gilt auch bei polizeilich angeordneter Verwiegung,
wenn z.B. ein WiegeNachweis durch die Polizei -sozusagen
als Voraussetzung für die Abfahrt eines Transportes - gefordert
wird.
Dies alles, im Zusammenwirken mit unserer fachlichen Kompetenz
speziell für AchsLast -Verwiegungen, summiert sich damit
für SIE zum allerhöchsten WIEGE -Standard, den SIE
- unseres Wissens EINMALIG IN GANZ DEUTSCHLAND -
nur hier bei uns finden werden !!!
Wir sind der festen Überzeugung, dass unsere Auftraggeber genau
diesen TOP -Qualität -Standard von uns erwarten, um genau deren
eigenen TOP -Qualitäts -Ansprüchen vollständig gerecht zu werden.
Frei nach dem Motto:
NUR DAS BESTE IST GERADE GUT GENUG für SIE !!
>> Ihr SPEDITIONS-SERVICE-SIEVERN ( U.Kraatz ) <<
P.S.:
Unsere aktuellen Eichscheine sind alle gültig !!
Bei Bedarf können unsere Kunden diese bei uns natürlich direkt anfordern.
Informative ERLÄUTERUNGEN zur ...
"BTE - Gewerkschaft Mess- und Eichwesen im DBB Beamtenbund und Tarifunion"
Der Regelermittlungsausschuss (REA) nach § 46 des deutschen Mess- und Eichgesetzesermittelt auf Grundlage
des aktuellen Standes der Technik Regeln, Erkenntnisse und technische Spezifikationen für Messgeräte, für
Verfahren der Konformitätsbewertung und für Personen, die Messgeräte oder Messwerte verwenden.
Diesem Ausschuss gehören Vertreter der Physikalisch-Technische Bundesanstalt ( PTB ), der zuständigen
Behörden der Länder, der Konformitäts-Bewertungs- Stellen, staatlich anerkannte Prüfstellen, Wirtschaftsverbände
und Verbraucherverbände an.
Der Regelermittlungsausschuss ist bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) eingerichtet, die den
Vorsitz und die Geschäftsstelle führt.
Dies alles ist in der jeweils aktuellen Wägebroschüre des "B.T.E." zusammenfassend praxisnah dargestellt und
hat somit den verdienten Stellenwert eines regulierenden Leitfadens.
Einige ANMERKUNGEN...
in Sachen STATISCHE und DYNAMISCHE VERWIEGUNG:
Was ist eine DYNAMISCHE VERWIEGUNG:
Das zu wiegende Fahrzeug fährt im "Schritttempo" über die Waage und die Waage und deren Software stellen
Achslasten und Gesamtgewicht fest. Dies wird entsprechend im Wiege-Ausdruck dargestellt.
Was ist eine STATISCHE VERWIEGUNG:
Das zu wiegende Fahrzeug fährt Achse für Achse (sozusagen STEP BY STEP) über die Waage und der Wäger muss
die Waage bei jeder Achse manuell betätigen, nachdem durch den Wäger jeweils die auf der Waage korrekt zu
stehende Achse und deren Reifen/Räder kontrolliert wurde.
Die Waage und deren Software errechnet dann aus den zuvor festgestellten Achslasten und dem Gesamt-Gewicht
automatisch die gesetzlichen Toleranzabzüge und gibt dann zwei Wiege-Ergebnisse auf einem Wiegeausdruck
aus:
1.) mit ToleranzAbzug = für die Polizei / das Gericht das letztlich VORWERFBARE GEWICHT.
2.) ohne ToleranzAbzug = für die Polizei genau das Gewicht, welches für die Erlaubnis zur Weiterfahrt relevant ist.
Dynamische Verwiegungen sind mit der von uns genutzten Waage (Haenni WL 104) also technisch möglich und
funktionieren auch tadellos. Zur Wiege-Genauigkeit ist hier zu sagen, dass die Genauigkeit im Vergleich zur
STATISCHEN VERWIEGUNG tatsächlich kaum zu unterscheiden ist. Leider sieht die DEUTSCHE JUSTIZ (also die
deutschen Gerichte) dies (noch) nicht so... Hoffentlich wird dies in der Zukunft ggf. durch die B.T.E. (irgendwann
einmal) mit sogenannten Massen-Testungen bzw. Reihenverwiegungen entsprechend durchgetestet und dann
(hoffentlich) auch durch die hiesige Justiz anerkannt. Das ist leider noch Zukunfts-Musik.
Daher sind zur Zeit ausschließlich STATISCHE VERWIEGUNGEN gerichtsfest und werden auch nur in dieser Form
von der Deutschen Justiz anerkannt. Dementsprechend wird von uns grundsätzlich auch nur standard-gemäß
mit der STATISCHEN VERWIEGUNG gearbeitet.
Die deutsche Polizei nutzt die technische Möglichkeit der DYNAMISCHEN VERWIEGUNG bei einer solchen Waage
(Haenni WL104) übrigens hier und da auch, um eine sogenannte VOR-SELEKTIONEN von Fahrzeugen durchzuführen,
die somit zu Verdachtsfällen werden könn(t)en, die dann anschließend nochmals, und dann jedoch wieder
STATISCH VERWOGEN werden müssen ... damit GERICHTLICH VORWERFBARE WIEGEERGEBNISSE dieser Fahrzeuge
vorliegen.
Bei einer solchen VOR-SELEKTION ist ein DYNAMISCH zu wiegendes Fahrzeug technisch und zeitlich gesehen
deutlich schneller zu verwiegen, als es durch die STATISCHE VERWIEGUNG durchgeführt werden kann.
Aus den genannten Gründen wird seitens der Polizei erwartet, dass bei
behördlich geforderten Verwiegungen (zumeist bei Nachverwiegungen)
dass durch uns grundsätzlich IMMER, dass Nachverwiegungen als
STATISCHE VERWIEGUNG durchzuführen sind !!
DAHER ARBEITEN WIR AUCH NUR SO !!
"merkwürdige" Wiegeergebnisse bei mehrfach nacheinander durchgeführten VERWIEGUNGEN:
Rein pysikalisch-technisch ist es nahezu unmöglich (!!!), dass bei z.B. zwei unmittelbar aufeinander folgenden
Verwiegungen bei offensichtlich identischen Wiege- Bedingungen auch zu 100% identische Wiege- Ergebnisse
erzielt werden.
Hier haben jedoch diverse Parameter z.B. des zu wiegenden Fahrzeuges pysikalisch- technisch bedingte Ursachen,
die fast immer dazu führen, dass 100% identische Wiegeergebnisse sich eigentlich grundsätzlich nie wiederholen.
Vorhandene Abweichungen bleiben hierbei jedoch grundsätzlich im Mess- Toleranz- Bereich der Waage.
Das erklärt letztlich auch die Mess- Toleranz, die (auch unsere Waage) durch seine Software bei STATISCHEN
VERWIEGUNGEN schon automatisch abgezogen wird und z.B. durch die Polizei zu Gunsten des jeweils zu wiegenden
Fahrzeuges gewährt wird.
Ihr
SPEDITIONS SERVICE SIEVERN - U. Kraatz