Unsere Vor-Ort- Service-Dienstleistungen:

mobile AchsLast -VERWIEGUNG

VLM = Schilder -DIENST

-BF2- und Beifahrer- Begleit-SERVICE

Strecken -Sondierung / -Erkundung

-ALKOHOLTEST -Service

-??? und mehr ???

 

§§  WICHTIGE WIEGE -REGELN  §§

Hier geht es u.a. um Paragraphen

Da wir hier in Deutschland unzähligen Gesetzen, Vorschriften, 

Verordnungen, Regeln etc. unterliegen, gibt es natürlich

auch beim WIEGEN verschiedenste Regularien, welche

befolgt werden können, 

befolgt werden sollten,

(also nicht zwingend befolgt werden müssen !!)

oder tatsächlich befolgt werden MÜSSEN.

Dazu gehören u.a. auch die gesetzlichen Vorgaben, dass für

unsere Achslast -Waage gemäß "MessEG" Nachweise bezüglich

der sogenannten KONFIRMITÄT und/oder der aktuellen 

EICHUNG für unsere Waage vorzuliegen haben.

 

!!! Unsere Waage hat selbstverständlich alle diese Nachweise, die auch aktuell sind !!!

 

AKTUELL (April 2026): 

Unsere Waagen wurden durch das Eichamt (M.E.N. Niedersachsen in Hannover)

geprüft und somit neu GEEICHT BIS ENDE 2026 !!! bzw bis ENDE 2027 !!!

 

 

HIER EIN WICHTIGER HINWEIS:

Wir haben es uns bei jedem (!) durchzuführenden WIEGE -Vorgang

zum Standard gemacht, ALLE hier nachfolgend erwähnten

Regel -Zusammenfassungen zu befolgen, da die darin enthaltenden

Wiege -Standards ebenso für alle behördlichen Exekutiv -Organe

(Polizei, BALM, etc.) hier in Deutschland rechtlich bindend sind !! 

Diese Standards sind in der 

1.) Bedienungsanleitung unseres Waagen- Herstellers HEANNI 

2.) im polizeilichen "AG VPA -Leitfaden*", 

*Polizeilicher Leitfaden für die Wägung von Fahrzeugen im Straßenverkehr

zur Überwachung der zulässigen Massen und Lasten von 2010 und 2019. 

sowie

3.) in  den "Leitlinien ..." der jeweils aktuellen Fassung ( 07 / 2025 )

"Wägebroschüre des "B.T.E. zusammenfassend festgeschreiben !!

"BTE - Gewerkschaft Mess- und Eichwesen im DBB Beamtenbund und Tarifunion"

Diese "REGELN" beinhalten den von uns 

absolut gewollten Wiege -Standard !!

 

Daher wird auf unseren Wiege -Ausdrucken

auch immer individuell der nachfolgende

Hinweis entsprechend vermerkt:

 

>> "B.T.E. und AG VPA -LEITFADEN der Polizei" wurden beachtet !! <<

 

 

 

 

ABER:

Es kann allerdings im Einzelfall durchaus passieren, dass der

gewählte Wiegeplatz bzw. die durchzuführende Wiegeart aus

ganz spezifischen Gründen dem zuvor genannten

"B.T.E. und AG VPA -LEITFADEN der Polizei" -Standard 

N I C H T

entspricht.

Dieses wird auf der Wiegenote von uns entsprechend vermerkt !!

 

Verwiegungen werden jedoch durch uns

(!!!)  DEFINITIV NIEMALS  (!!!)

durchgeführt, wenn diese mit der

Bedienungsanleitung unseres 

Waagen- Herstellers HAENNI

NICHT KONFORM GEHEN

oder

dieses zu erwarten ist !!

 

Nachverwiegungen aufgrund einer

vorhergehenden Polizeikontrolle

und damit verbundener

Untersagung der Weiterfahrt

werden durch uns

AUSNAHMSLOS (!!!) 

entsprechend dem oben genannten 

"B.T.E.  und  AG VPA -LEITFADEN der Polizei"

-Standard 

durchgeführt.

Gleiches gilt auch bei angeordneter

Präventiv -Verwiegungen, wenn z.B.

ein Wiege -Nachweis durch die

Genehmigungsbehörde oder die Polizei 

-sozusagen als Voraussetzung für die Abfahrt eines Transportes- 

gefordert wird.

 

 

Dies alles, im Zusammenwirken mit unserer

fachlichen Kompetenz, speziell für

AchsLast -Verwiegungen,

summiert sich damit

für SIE zum aller höchsten

WIEGE -Standard, den SIE

-unseres Wissens EINMALIG IN GANZ DEUTSCHLAND-

NUR HIER BEI UNS FINDEN !!! 

Wir sind der festen Überzeugung, dass

unsere Auftraggeber genau diesen 

TOP -Qualität -Standard von uns erwarten,

um genau deren eigenen TOP -Qualitäts -Ansprüchen

vollständig gerecht zu werden.

Frei nach dem = unserem Motto:

NUR DAS BESTE IST GERADE GUT GENUG - für SIE !!

 

>> Ihr SPEDITIONS-SERVICE-SIEVERN  - U. Kraatz <<

 

P.S.:

Unsere aktuellen Eichscheine können unsere Kunden bei uns natürlich direkt anfordern / einsehen.






INFORMATIVE ERLÄUTERUNGEN zu ...

 

"BTE - Gewerkschaft Mess- und Eichwesen im DBB Beamtenbund und Tarifunion":

 

Der Regelermittlungsausschuss (REA) nach § 46 des deutschen Mess- und Eichgesetzes ermittelt auf Grundlage

des aktuellen Standes der Technik Regeln, Erkenntnisse und technische Spezifikationen für Messgeräte, für

Verfahren der Konformitätsbewertung und für Personen, die Messgeräte oder Messwerte verwenden.

Diesem Ausschuss gehören Vertreter der Physikalisch-Technische Bundesanstalt ( PTB ), der zuständigen

Behörden der Länder, der Konformitäts -Bewertungs -Stellen, staatlich anerkannter Prüfstellen, aber auch

Wirtschaftsverbände und Verbraucherverbände an. 

Der Regelermittlungsausschuss ist bei der Physikalisch -Technischen Bundesanstalt (PTB) eingerichtet, die den

Vorsitz und die Geschäftsstelle führt.

Dies alles ist in der jeweils aktuellen Wägebroschüre des "B.T.E." zusammenfassend möglichst praxisnah

dargestellt und hat somit den verdienten Stellenwert eines regulierenden Leitfadens.

Einige ANMERKUNGEN...

in Sachen STATISCHE und DYNAMISCHE VERWIEGUNG:

 

Was ist eine DYNAMISCHE VERWIEGUNG:

Das zu wiegende Fahrzeug fährt im "Schritttempo" über die Waage. Die Waage und deren Software

stellen Achslasten und Gesamtgewicht fest. Dies wird entsprechend im Wiege-Ausdruck dargestellt.

 

Was ist eine STATISCHE VERWIEGUNG:

Das zu wiegende Fahrzeug fährt Achse für Achse (sozusagen STEP BY STEP) über die Waage und der

Wäger muss die Waage bei jeder Achse manuell betätigen, nachdem durch den Wäger jeweils die

auf der Waage korrekt zu stehende Achse und deren Reifen/Räder kontrolliert wurde.

Die Waage und deren Software errechnet dann aus den zuvor festgestellten Achslasten und dem

Gesamt -Gewicht automatisch die gesetzlichen Toleranzabzüge und gibt dann zwei Wiege-Ergebnisse

auf einem Wiegeausdruck aus:

1.) mit Toleranz-Abzug = für die Polizei / das Gericht das letztlich VORWERFBARE GEWICHT.

2.) ohne Toleranz-Abzug = für die Polizei  / Behörde genau das TATSÄCHLICHE GEWICHT, welches für

die Erlaubnis zur Weiterfahrt relevant ist.

 

 

Für unsere Kunden ist es zunächst meist wichtig, das TATSÄCHLICHE GEWICHT mit TOLERANZ -ABZUG

zu erfahren. Sie möchten sozusagen SICHER = SAFE fahren.

Dies ist dann aus KUNDEN-Sicht zumeist das festgestellte Gewicht MIT Mess-Toleranz-Abzug.

Doch das ist EIGENTLICH FALSCH !!!

SICHER = SAFE fahren unser Kunden eigentlich nur, wenn deren Fahrzeug -Gewichte

OHNE TOLERANZ- ABZUG gerade noch mit den erlaubten Maximal -Gewichten passen !!!

Weil nur dann hat der Kunde noch einen Sicherheits -Puffer, um bei eventuellen Nach-

Kontrollen 100%ig SAFE zu sein.

 

 

DYNAMISCHE VERWIEGUNG:

Dynamische Verwiegungen sind mit der von uns genutzten Waage (Haenni WL 104) technisch durchaus

möglich und funktionieren auch tadellos. Zur Wiege-Genauigkeit ist hier zu sagen, dass die Genauigkeit

im Vergleich zur STATISCHEN VERWIEGUNG tatsächlich kaum zu unterscheiden ist.

Leider sieht die DEUTSCHE JUSTIZ (sehen die deutschen Gerichte) dies (noch) nicht so... 

Hoffentlich wird dies in der Zukunft ggf. durch die B.T.E. (irgendwann einmal) mit sogenannten Massen-

Testungen bzw.  Reihen -Test -Verwiegungen entsprechend durchgetestet und dann (hoffentlich) auch

durch die hiesige Justiz anerkannt. Das ist jedoch noch Zukunfts-Musik.

 

Daher sind zur Zeit ausschließlich STATISCHE VERWIEGUNGEN gerichtsfest und werden auch nur in dieser

Form von der Deutschen Justiz anerkannt. 

Dementsprechend wird von uns grundsätzlich auch nur standard -mäßig mit der STATISCHEN VERWIEGUNG

gearbeitet.

 

 

Die deutsche Polizei nutzt hier und da die technische Möglichkeit der DYNAMISCHEN VERWIEGUNG bei

einer solchen Waage (Haenni WL104) übrigens auch, um eine sogenannte VOR-SELEKTIONEN von Fahrzeugen

durchzuführen, die somit zu "Verdachtsfällen werden könn(t)en", die dann anschließend nochmals, und

dann jedoch STATISCH VERWOGEN werden müssen ... damit GERICHTLICH VORWERFBARE WIEGE -ERGEBNISSE ... dieser Fahrzeuge vorliegen.

 

Bei einer solchen VOR -SELEKTION ist ein DYNAMISCH zu wiegendes Fahrzeug technisch und zeitlich

gesehen deutlich schneller zu verwiegen, als es durch die STATISCHE VERWIEGUNG durchgeführt werden

kann.

 

 

Aus den genannten Gründen wird seitens der Polizei erwartet, dass bei

behördlich geforderten Verwiegungen (zumeist bei Nachverwiegungen) 

durch uns IMMER, als STATISCHE VERWIEGUNG durchzuführen sind !!

DAHER ARBEITEN WIR AUCH NUR SO !!

 

 

offene Fragen / Antworten:

"Merkwürdige" Wiege-Ergebnisse bei mehrfach nacheinander durchgeführten VERWIEGUNGEN ?:

Rein physikalisch -technisch ist es nahezu unmöglich (!!!), dass bei z.B. zwei unmittelbar aufeinander

folgenden Verwiegungen bei offensichtlich identischen Wiege -Bedingungen auch zu 100% identische

Wiege -Ergebnisse erzielt werden.

Hier haben diverse Parameter z.B. des zu wiegenden Fahrzeuges physikalisch -technisch bedingte

Ursachen, die fast immer dazu führen, dass 100% identische Wiegeergebnisse sich eigentlich

grundsätzlich nie wiederholen KÖNNEN.

Vorhandene Abweichungen bleiben hierbei jedoch grundsätzlich im Mess -Toleranz -Bereich der

Waage. Das erklärt letztlich auch die Mess -Toleranz, die (auch bei unserer Waage) durch die verwendete

Software bei STATISCHEN VERWIEGUNGEN schon automatisch abgezogen wird und z.B. durch die Polizei

zu Gunsten des jeweils zu wiegenden Fahrzeuges gewährt wird.

 

"Wie exakt bzw. genau messen denn nun solche Achslastwaagen tatsächlich ?"

Die Genauigkeit unserer Achslastwaagen / Wiegeplatten (hier des Herstellers HAENNI...) werden durch

das Eichamt (in Niedersachen: MESS- und EICHWESEN NIEDERSACHSEN) regelmäßig geprüft und eine

positiv verlaufende Prüfung mit einer Eichmarke auf jeder Wiegeplatten dargestellt und durch einen

sogenannten Eichschein für jede Wiegeplatte dokumentiert.

Die Messgenauigkeit wird bei der Eichung (neben anderer Prüfpunkte) mittels Testreihen festgestellt.

Hierbei werden die Wiegeplatten mit diversen verschiedenen Gewichts -Belastungen tatsächlich unter

"Labor" -Bedingungen belastet und dadurch geprüft ...

Abweichungen müssen hierbei innerhalb einer Maximal-Toleranz von 50kg bleiben.

Bei einer Belastung von 10.000kg sind hier nur 50kg (= 0,5%) pro Wiegeplatte zulässig !!

Bei eventueller Überschreitung dieser maximalen 50kg BEI NUR EINEM MESSVORGANG BEIM EICHAMT

würde diese Wiegeplatte bei der "Eichung durchfallen".

Diese Platte müsste dann zum Hersteller und durch diesen neu kalibriert und anschließend erneut

durch das Eichamt neu geeicht werden...

Unsere Wiegeplatten (beider Typen) haben alle ihre Eichungen positiv absolviert.

 

"Wir nutzen 2 Arten von Wiegeplatten  - Wo liegen die Unterschiede ?"

Wir nutzen ausschließlich Wiegeplatten des schweizer Prämium-Herstellers HAENNI INSTRUMENTS AG.

Hier vertrauen nicht nur wir auf Wiegeplatten mit den Typ-Bezeichnungen "WL 103 xl" und "WL 104".

"WL 103 xl":

Der Platten-Typ WL103xl wird durch deutsche Polizeibehörden schon seit den 80er/90er Jahren genutzt.

Vom MessVerfahren her arbeitet die WL103xl etwas langsamer als die neuere WL104, ist aber genauso

messgenau.

Dynamische Verwiegungen sind jedoch nur mit der WL104 möglich.

Der Platten-Typ WL104 ist das Nachfolge-Modell der WL103xl und auch schon seit ca. 10 Jahren auf dem

Markt und wird ebenfalls u. a. durch die viele Polizeibehörden genutzt.

 

In Sachen Mess -Genauigkeit stellen sich hier keinerlei Fragen ... siehe oben !!

... dazu haben wir das Eichamt ... denn dort wird auch für SIE gearbeitet ... in Sachen Genauigkeit !!!

 

Diese Wiege-Platten (WL103xl und auch WL104) sind einfach sehr präzise und macht das Arbeiten damit

sehr einfach und durch die HAENNI Software auch sehr übersichtlich !!

Unseres Wissens gibt es nichts besseres und sind froh nur mit dem allerbesten Equipment zu arbeiten !!!     :-)

 

Ihr

SPEDITIONS SERVICE SIEVERN - U. Kraatz