Unsere Vor-Ort- Service-Dienstleistungen:
mobile AchsLast -VERWIEGUNG
VLM = Schilder -DIENST
-BF2- und Beifahrer- Begleit-SERVICE
Strecken -Sondierung / -Erkundung
-ALKOHOLTEST -Service
-??? und mehr ???
§§ WICHTIGE WIEGE -REGELN §§
Hier geht es u.a. um Paragraphen
Da wir hier in Deutschland unzähligen Gesetzen, Vorschriften,
Verordnungen, Regeln etc. unterliegen, gibt es natürlich
auch beim WIEGEN verschiedenste Regularien, welche
befolgt werden können,
befolgt werden sollten,
(also nicht zwingend befolgt werden müssen !!)
oder tatsächlich befolgt werden MÜSSEN.
Dazu gehören u.a. auch die gesetzlichen Vorgaben, dass für
unsere Achslast -Waage gemäß "MessEG" Nachweise bezüglich
der sogenannten KONFIRMITÄT und/oder der aktuellen
EICHUNG für unsere Waage vorzuliegen haben.
!!! Unsere Waage hat selbstverständlich alle diese Nachweise, die auch aktuell sind !!!
AKTUELL (April 2026):
Unsere Waagen wurden durch das Eichamt (M.E.N. Niedersachsen in Hannover)
geprüft und somit neu GEEICHT BIS ENDE 2026 !!! bzw bis ENDE 2027 !!!
HIER EIN WICHTIGER HINWEIS:
Wir haben es uns bei jedem (!) durchzuführenden WIEGE -Vorgang
zum Standard gemacht, ALLE hier nachfolgend erwähnten
Regel -Zusammenfassungen zu befolgen, da die darin enthaltenden
Wiege -Standards ebenso für alle behördlichen Exekutiv -Organe
(Polizei, BALM, etc.) hier in Deutschland rechtlich bindend sind !!
Diese Standards sind in der
1.) Bedienungsanleitung unseres Waagen- Herstellers HEANNI ,
2.) im polizeilichen "AG VPA -Leitfaden*",
*Polizeilicher Leitfaden für die Wägung von Fahrzeugen im Straßenverkehr
zur Überwachung der zulässigen Massen und Lasten von 2010 und 2019.
sowie
3.) in den "Leitlinien ..." der jeweils aktuellen Fassung ( 07 / 2025 )
"Wägebroschüre des "B.T.E." zusammenfassend festgeschreiben !!
"BTE - Gewerkschaft Mess- und Eichwesen im DBB Beamtenbund und Tarifunion"
Diese "REGELN" beinhalten den von uns
absolut gewollten Wiege -Standard !!
Daher wird auf unseren Wiege -Ausdrucken
auch immer individuell der nachfolgende
Hinweis entsprechend vermerkt:
>> "B.T.E. und AG VPA -LEITFADEN der Polizei" wurden beachtet !! <<
ABER:
Es kann allerdings im Einzelfall durchaus passieren, dass der
gewählte Wiegeplatz bzw. die durchzuführende Wiegeart aus
ganz spezifischen Gründen dem zuvor genannten
"B.T.E. und AG VPA -LEITFADEN der Polizei" -Standard
N I C H T
entspricht.
Dieses wird auf der Wiegenote von uns entsprechend vermerkt !!
Verwiegungen werden jedoch durch uns
(!!!) DEFINITIV NIEMALS (!!!)
durchgeführt, wenn diese mit der
Bedienungsanleitung unseres
Waagen- Herstellers HAENNI
NICHT KONFORM GEHEN
oder
dieses zu erwarten ist !!
Nachverwiegungen aufgrund einer
vorhergehenden Polizeikontrolle
und damit verbundener
Untersagung der Weiterfahrt
werden durch uns
AUSNAHMSLOS (!!!)
entsprechend dem oben genannten
"B.T.E. und AG VPA -LEITFADEN der Polizei"
-Standard
durchgeführt.
Gleiches gilt auch bei angeordneter
Präventiv -Verwiegungen, wenn z.B.
ein Wiege -Nachweis durch die
Genehmigungsbehörde oder die Polizei
-sozusagen als Voraussetzung für die Abfahrt eines Transportes-
gefordert wird.
Dies alles, im Zusammenwirken mit unserer
fachlichen Kompetenz, speziell für
AchsLast -Verwiegungen,
summiert sich damit
für SIE zum aller höchsten
WIEGE -Standard, den SIE
-unseres Wissens EINMALIG IN GANZ DEUTSCHLAND-
NUR HIER BEI UNS FINDEN !!!
Wir sind der festen Überzeugung, dass
unsere Auftraggeber genau diesen
TOP -Qualität -Standard von uns erwarten,
um genau deren eigenen TOP -Qualitäts -Ansprüchen
vollständig gerecht zu werden.
Frei nach dem = unserem Motto:
NUR DAS BESTE IST GERADE GUT GENUG - für SIE !!
>> Ihr SPEDITIONS-SERVICE-SIEVERN - U. Kraatz <<
P.S.:
Unsere aktuellen Eichscheine können unsere Kunden bei uns natürlich direkt anfordern / einsehen.
INFORMATIVE ERLÄUTERUNGEN zu ...
"BTE - Gewerkschaft Mess- und Eichwesen im DBB Beamtenbund und Tarifunion":
Der Regelermittlungsausschuss (REA) nach § 46 des deutschen Mess- und Eichgesetzes ermittelt auf Grundlage
des aktuellen Standes der Technik Regeln, Erkenntnisse und technische Spezifikationen für Messgeräte, für
Verfahren der Konformitätsbewertung und für Personen, die Messgeräte oder Messwerte verwenden.
Diesem Ausschuss gehören Vertreter der Physikalisch-Technische Bundesanstalt ( PTB ), der zuständigen
Behörden der Länder, der Konformitäts -Bewertungs -Stellen, staatlich anerkannter Prüfstellen, aber auch
Wirtschaftsverbände und Verbraucherverbände an.
Der Regelermittlungsausschuss ist bei der Physikalisch -Technischen Bundesanstalt (PTB) eingerichtet, die den
Vorsitz und die Geschäftsstelle führt.
Dies alles ist in der jeweils aktuellen Wägebroschüre des "B.T.E." zusammenfassend möglichst praxisnah
dargestellt und hat somit den verdienten Stellenwert eines regulierenden Leitfadens.
Einige ANMERKUNGEN...
in Sachen STATISCHE und DYNAMISCHE VERWIEGUNG:
Was ist eine DYNAMISCHE VERWIEGUNG:
Das zu wiegende Fahrzeug fährt im "Schritttempo" über die Waage. Die Waage und deren Software
stellen Achslasten und Gesamtgewicht fest. Dies wird entsprechend im Wiege-Ausdruck dargestellt.
Was ist eine STATISCHE VERWIEGUNG:
Das zu wiegende Fahrzeug fährt Achse für Achse (sozusagen STEP BY STEP) über die Waage und der
Wäger muss die Waage bei jeder Achse manuell betätigen, nachdem durch den Wäger jeweils die
auf der Waage korrekt zu stehende Achse und deren Reifen/Räder kontrolliert wurde.
Die Waage und deren Software errechnet dann aus den zuvor festgestellten Achslasten und dem
Gesamt -Gewicht automatisch die gesetzlichen Toleranzabzüge und gibt dann zwei Wiege-Ergebnisse
auf einem Wiegeausdruck aus:
1.) mit Toleranz-Abzug = für die Polizei / das Gericht das letztlich VORWERFBARE GEWICHT.
2.) ohne Toleranz-Abzug = für die Polizei / Behörde genau das TATSÄCHLICHE GEWICHT, welches für
die Erlaubnis zur Weiterfahrt relevant ist.
Für unsere Kunden ist es zunächst meist wichtig, das TATSÄCHLICHE GEWICHT mit TOLERANZ -ABZUG
zu erfahren. Sie möchten sozusagen SICHER = SAFE fahren.
Dies ist dann aus KUNDEN-Sicht zumeist das festgestellte Gewicht MIT Mess-Toleranz-Abzug.
Doch das ist EIGENTLICH FALSCH !!!
SICHER = SAFE fahren unser Kunden eigentlich nur, wenn deren Fahrzeug -Gewichte
OHNE TOLERANZ- ABZUG gerade noch mit den erlaubten Maximal -Gewichten passen !!!
Weil nur dann hat der Kunde noch einen Sicherheits -Puffer, um bei eventuellen Nach-
Kontrollen 100%ig SAFE zu sein.
DYNAMISCHE VERWIEGUNG:
Dynamische Verwiegungen sind mit der von uns genutzten Waage (Haenni WL 104) technisch durchaus
möglich und funktionieren auch tadellos. Zur Wiege-Genauigkeit ist hier zu sagen, dass die Genauigkeit
im Vergleich zur STATISCHEN VERWIEGUNG tatsächlich kaum zu unterscheiden ist.
Leider sieht die DEUTSCHE JUSTIZ (sehen die deutschen Gerichte) dies (noch) nicht so...
Hoffentlich wird dies in der Zukunft ggf. durch die B.T.E. (irgendwann einmal) mit sogenannten Massen-
Testungen bzw. Reihen -Test -Verwiegungen entsprechend durchgetestet und dann (hoffentlich) auch
durch die hiesige Justiz anerkannt. Das ist jedoch noch Zukunfts-Musik.
Daher sind zur Zeit ausschließlich STATISCHE VERWIEGUNGEN gerichtsfest und werden auch nur in dieser
Form von der Deutschen Justiz anerkannt.
Dementsprechend wird von uns grundsätzlich auch nur standard -mäßig mit der STATISCHEN VERWIEGUNG
gearbeitet.
Die deutsche Polizei nutzt hier und da die technische Möglichkeit der DYNAMISCHEN VERWIEGUNG bei
einer solchen Waage (Haenni WL104) übrigens auch, um eine sogenannte VOR-SELEKTIONEN von Fahrzeugen
durchzuführen, die somit zu "Verdachtsfällen werden könn(t)en", die dann anschließend nochmals, und
dann jedoch STATISCH VERWOGEN werden müssen ... damit GERICHTLICH VORWERFBARE WIEGE -ERGEBNISSE ... dieser Fahrzeuge vorliegen.
Bei einer solchen VOR -SELEKTION ist ein DYNAMISCH zu wiegendes Fahrzeug technisch und zeitlich
gesehen deutlich schneller zu verwiegen, als es durch die STATISCHE VERWIEGUNG durchgeführt werden
kann.
Aus den genannten Gründen wird seitens der Polizei erwartet, dass bei
behördlich geforderten Verwiegungen (zumeist bei Nachverwiegungen)
durch uns IMMER, als STATISCHE VERWIEGUNG durchzuführen sind !!
DAHER ARBEITEN WIR AUCH NUR SO !!
offene Fragen / Antworten:
"Merkwürdige" Wiege-Ergebnisse bei mehrfach nacheinander durchgeführten VERWIEGUNGEN ?:
Rein physikalisch -technisch ist es nahezu unmöglich (!!!), dass bei z.B. zwei unmittelbar aufeinander
folgenden Verwiegungen bei offensichtlich identischen Wiege -Bedingungen auch zu 100% identische
Wiege -Ergebnisse erzielt werden.
Hier haben diverse Parameter z.B. des zu wiegenden Fahrzeuges physikalisch -technisch bedingte
Ursachen, die fast immer dazu führen, dass 100% identische Wiegeergebnisse sich eigentlich
grundsätzlich nie wiederholen KÖNNEN.
Vorhandene Abweichungen bleiben hierbei jedoch grundsätzlich im Mess -Toleranz -Bereich der
Waage. Das erklärt letztlich auch die Mess -Toleranz, die (auch bei unserer Waage) durch die verwendete
Software bei STATISCHEN VERWIEGUNGEN schon automatisch abgezogen wird und z.B. durch die Polizei
zu Gunsten des jeweils zu wiegenden Fahrzeuges gewährt wird.
"Wie exakt bzw. genau messen denn nun solche Achslastwaagen tatsächlich ?"
Die Genauigkeit unserer Achslastwaagen / Wiegeplatten (hier des Herstellers HAENNI...) werden durch
das Eichamt (in Niedersachen: MESS- und EICHWESEN NIEDERSACHSEN) regelmäßig geprüft und eine
positiv verlaufende Prüfung mit einer Eichmarke auf jeder Wiegeplatten dargestellt und durch einen
sogenannten Eichschein für jede Wiegeplatte dokumentiert.
Die Messgenauigkeit wird bei der Eichung (neben anderer Prüfpunkte) mittels Testreihen festgestellt.
Hierbei werden die Wiegeplatten mit diversen verschiedenen Gewichts -Belastungen tatsächlich unter
"Labor" -Bedingungen belastet und dadurch geprüft ...
Abweichungen müssen hierbei innerhalb einer Maximal-Toleranz von 50kg bleiben.
Bei einer Belastung von 10.000kg sind hier nur 50kg (= 0,5%) pro Wiegeplatte zulässig !!
Bei eventueller Überschreitung dieser maximalen 50kg BEI NUR EINEM MESSVORGANG BEIM EICHAMT
würde diese Wiegeplatte bei der "Eichung durchfallen".
Diese Platte müsste dann zum Hersteller und durch diesen neu kalibriert und anschließend erneut
durch das Eichamt neu geeicht werden...
Unsere Wiegeplatten (beider Typen) haben alle ihre Eichungen positiv absolviert.
"Wir nutzen 2 Arten von Wiegeplatten - Wo liegen die Unterschiede ?"
Wir nutzen ausschließlich Wiegeplatten des schweizer Prämium-Herstellers HAENNI INSTRUMENTS AG.
Hier vertrauen nicht nur wir auf Wiegeplatten mit den Typ-Bezeichnungen "WL 103 xl" und "WL 104".
"WL 103 xl":
Der Platten-Typ WL103xl wird durch deutsche Polizeibehörden schon seit den 80er/90er Jahren genutzt.
Vom MessVerfahren her arbeitet die WL103xl etwas langsamer als die neuere WL104, ist aber genauso
messgenau.
Dynamische Verwiegungen sind jedoch nur mit der WL104 möglich.
Der Platten-Typ WL104 ist das Nachfolge-Modell der WL103xl und auch schon seit ca. 10 Jahren auf dem
Markt und wird ebenfalls u. a. durch die viele Polizeibehörden genutzt.
In Sachen Mess -Genauigkeit stellen sich hier keinerlei Fragen ... siehe oben !!
... dazu haben wir das Eichamt ... denn dort wird auch für SIE gearbeitet ... in Sachen Genauigkeit !!!
Diese Wiege-Platten (WL103xl und auch WL104) sind einfach sehr präzise und macht das Arbeiten damit
sehr einfach und durch die HAENNI Software auch sehr übersichtlich !!
Unseres Wissens gibt es nichts besseres und sind froh nur mit dem allerbesten Equipment zu arbeiten !!! :-)
Ihr
SPEDITIONS SERVICE SIEVERN - U. Kraatz